dein monatlicher Beitrag
Das entspricht 360 € Eigenbeitrag im Jahr.
Das neue Altersvorsorgedepot eröffnet neue Möglichkeiten für staatlich geförderten Vermögensaufbau. Schon ein überschaubarer monatlicher Eigenbeitrag kann einen deutlichen Unterschied machen.
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden kann. Neben Garantieprodukten werden auch Depots ohne verpflichtende Kapitalgarantie möglich. Dadurch können zum Beispiel geeignete Fonds und ETFs für den langfristigen Vermögensaufbau genutzt werden.
Für die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr ist eine Grundzulage von 50 Cent je selbst eingezahltem Euro vorgesehen. Wer mehr spart, erhält für weitere geförderte Beiträge eine niedrigere Zulage.
Das entspricht 360 € Eigenbeitrag im Jahr.
Im Beispiel kommen 180 € Förderung im Jahr hinzu.
Insgesamt fließen im Beispiel 540 € pro Jahr in die Altersvorsorge.
Verschiebe den Regler und wähle deine Familiensituation. Der Rechner zeigt Grundzulage, mögliche Kinderzulagen und den einmaligen Berufseinsteigerbonus getrennt voneinander.
Der Rechner ist eine vereinfachte Orientierung. Er prüft keine persönliche Förderberechtigung und ersetzt keine individuelle Beratung.
Bei weniger als 120 € Eigenbeitrag pro Jahr wird in diesem vereinfachten Rechner keine Grundzulage ausgewiesen.
Pro Kind ist eine Kinderzulage von bis zu 300 € im Jahr möglich. Sie wird jedoch nicht automatisch über die gesamte Laufzeit gezahlt, sondern nur für Jahre, in denen für das Kind ein Anspruch auf Kinderzulage besteht.
Dann kann einmalig ein zusätzlicher Bonus von 200 € hinzukommen.
* Monatliche Darstellung aus den jeweiligen Jahreszulagen, zur besseren Vergleichbarkeit. Die Zulagen werden rechtlich als Jahresbeträge ermittelt.
Die folgende Modellrechnung verbindet deinen Eigenbeitrag, die berechnete Grundzulage und eine wählbare angenommene durchschnittliche Wertentwicklung.
bei 45 € monatlicher Einzahlung und 5 % angenommener durchschnittlicher Wertentwicklung p. a.
Gleicher monatlicher Betrag, gleiche angenommene Wertentwicklung – aber der Start erfolgt drei Jahre später.
Der Vergleich zeigt einen modellhaften Unterschied, keinen garantierten „Verlust“. Bei einer Laufzeit von 10 bis 12 Jahren wird für den Vergleich mindestens eine Restlaufzeit von 7 bis 9 Jahren verwendet.
Der MSCI World ist ein weltweit verbreiteter Aktienindex für große und mittelgroße Unternehmen aus entwickelten Industrieländern. Seine langfristige historische Rendite lag – abhängig von Zeitraum, Währung und Indexvariante – teilweise deutlich oberhalb der hier verwendeten Modellannahmen.
Wichtig: Das bedeutet nicht, dass der MSCI World jedes Jahr diese Rendite erzielt. Einzelne Jahre können deutlich positiv oder negativ ausfallen. Historische Wertentwicklungen sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse.
* Historische MSCI-Bruttorenditen gemäß MSCI-Factsheet; Werte unterscheiden sich je nach Währung, Zeitraum sowie Preis-, Netto- oder Bruttoindex.
Modellrechnung: Die Berechnung unterstellt gleichbleibende monatliche Eigenbeiträge und eine konstante durchschnittliche Wertentwicklung von 5–8 % p. a. mit monatlicher Verzinsung. Kinderzulagen werden nur für die eingegebene voraussichtliche Dauer des Kindergeldanspruchs berücksichtigt. Bei einem drei Jahre späteren Start altern die Kinder in der Modellrechnung ebenfalls um drei Jahre; dadurch können zusätzlich Kinderzulagen entfallen. Der einmalige Berufseinsteigerbonus wird – falls ausgewählt – nach dem ersten Beitragsjahr berücksichtigt. Tatsächliche Kapitalmarktentwicklungen schwanken; Verluste sind möglich. Kosten, Steuern und zukünftige Änderungen der Förderbedingungen sind nicht berücksichtigt. Die Werte sind keine Renditeprognose oder Garantie.
Bei 30 € monatlichem Eigenbeitrag beträgt die Grundzulage 15 € pro Monat im Jahresdurchschnitt. Für jedes förderberechtigte Kind können zusätzlich bis zu 300 € Kinderzulage im Jahr hinzukommen – allerdings nur solange für das jeweilige Kind die Voraussetzungen bestehen. Im Rechner kannst du deshalb Alter und voraussichtliche Dauer des Kindergeldanspruchs je Kind angeben.
30 € Eigenbeitrag + 15 € Grundzulage im Monatsdurchschnitt.
30 € Eigenbeitrag + 15 € Grundzulage + bis zu 25 € Kinderzulage.
30 € Eigenbeitrag + 15 € Grundzulage + bis zu 50 € Kinderzulage.
30 € Eigenbeitrag + 15 € Grundzulage + bis zu 75 € Kinderzulage.
30 € Eigenbeitrag + 15 € Grundzulage + bis zu 100 € Kinderzulage.
30 € Eigenbeitrag + 15 € Grundzulage + bis zu 125 € Kinderzulage.
30 € Eigenbeitrag + 15 € Grundzulage + bis zu 150 € Kinderzulage.
Bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag kann einmalig ein Berufseinsteigerbonus von 200 € hinzukommen.
Die Beispiele zeigen die Förderung in einem Jahr mit bestehendem Kinderzulagenanspruch. Die Kinderzulage läuft nicht automatisch über 40 Jahre. Maßgeblich ist, ob für das jeweilige Kind ein entsprechender Anspruch besteht; typischerweise orientiert sich dies am Kindergeldanspruch.
Ab 2027 ist auch ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot ohne vorgeschriebene Kapitalgarantie möglich. Dadurch können zum Beispiel geeignete Fonds und ETFs Bestandteil der privaten Altersvorsorge werden.
Das kann langfristig höhere Renditechancen eröffnen. Gleichzeitig können Kapitalmarktanlagen im Wert schwanken und Verluste verursachen. Welche Lösung passt, hängt daher von Anlagehorizont, Risikobereitschaft und persönlicher Situation ab.
Mit der Reform wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert. Neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlichen Förderung profitieren, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gerade für Menschen ohne klassische betriebliche Altersvorsorge kann es deshalb sinnvoll sein, die neue Förderung mit der bestehenden Vorsorgestruktur zu vergleichen.
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Entscheidend sind unter anderem Einkommen, bestehende Verträge, Anlagehorizont, Risikobereitschaft, Steuerwirkung und persönliche Ziele.
Ab 2027 können keine neuen Verträge mehr nach dem bisherigen Riester-Modell abgeschlossen werden. Bestehende Riester-Verträge bleiben jedoch bestehen und können weiter bespart werden. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung.
Ein freiwilliger Wechsel in die neue Produktwelt ist möglich. Ob sich dieser Schritt lohnt, hängt jedoch stark vom bestehenden Riester-Vertrag ab – etwa von Kosten, Garantien, Zulagen, Vertragslaufzeit und persönlicher Situation.
Vor einem Wechsel sollten bestehende Garantien, Fördervorteile, Kosten und mögliche Wechselwirkungen geprüft werden.
Viele Menschen kennen mich aus den Bereichen Gesundheit, Prävention und persönliche Entwicklung. Seit vielen Jahren beschäftigt mich die Frage, was wir für ein langes, gesundes und selbstbestimmtes Leben brauchen.
Für mich gehören körperliche, mentale und finanzielle Gesundheit zusammen. Denn Freiheit bedeutet auch, Entscheidungen nicht ausschließlich aus finanzieller Notwendigkeit treffen zu müssen.
Ich habe viele Jahre in der IT gearbeitet und mich parallel intensiv mit Gesundheit, Prävention, Coaching und persönlicher Entwicklung beschäftigt.
2026 wurde für mich zu einem Jahr großer Veränderungen. Es hat mir noch einmal sehr deutlich gezeigt: Unsere Zeit ist wertvoll. Wir sollten uns nicht erst irgendwann Gedanken darüber machen, wie wir leben möchten – gesundheitlich, persönlich und finanziell.
Heute bilde ich mich im Bereich Finanzberatung weiter, weil ich Menschen künftig auch bei ihrer finanziellen Gesundheit fundiert begleiten möchte – offen, persönlich und mit der Bereitschaft, weiter dazuzulernen.
Ich möchte Finanzberatung nicht nur theoretisch lernen. Ich möchte mit echten Menschen sprechen, ihre Fragen kennenlernen, ihre Situation verstehen und lernen, gute Fragen zu stellen.
Deshalb suche ich zunächst Menschen, die bereit sind, mit mir etwa 30 Minuten über ihre finanzielle Situation und Zukunft zu sprechen.
Wir machen gemeinsam eine erste finanzielle Standortbestimmung. Dabei können wir betrachten, was du bereits geregelt hast, welche Ziele du verfolgst und welche Fördermöglichkeiten für dich interessant sein könnten.
Vielleicht stellst du danach fest, dass du bereits vieles gut geregelt hast. Vielleicht entdecken wir eine Möglichkeit, die du bisher nicht kanntest. Oder unser Gespräch bringt einfach mehr Klarheit.
Im Rahmen meiner Ausbildung werde ich von erfahrenen Finanzberatern bei Königswege begleitet. Wenn eine Frage mein aktuelles Wissen übersteigt, wird nicht geraten, sondern fachlich nachgefragt und geprüft.
Deine Situation und deine Ziele stehen am Anfang.
Erst wenn die Ausgangslage klar ist, ergibt eine Lösung Sinn.
Offenheit und fachliche Rücksprache gehören für mich dazu.
Keine perfekten „Finanzfälle“, sondern echte Menschen mit echten Lebenssituationen. Du brauchst kein Vorwissen – nur die Bereitschaft, mit mir über deine finanzielle Zukunft zu sprechen.
Trag dich hier unverbindlich ein. Ich melde mich anschließend persönlich bei dir. Für unser erstes Gespräch musst du keine Finanzunterlagen vorbereiten.
Nach dem Absenden erhältst du automatisch eine Bestätigung an deine E-Mail-Adresse.
Kurze Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Förderung, Riester, ETFs, Kinderzulage und Förderberechtigung.
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die ab 1. Januar 2027 angeboten werden kann. Neben Garantieprodukten sind auch Produkte ohne Kapitalgarantie möglich, die zum Beispiel in Fonds und ETFs investieren können.
Die neuen Produkte der reformierten privaten Altersvorsorge sollen ab 1. Januar 2027 angeboten werden.
Für die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr gibt es 50 Cent Grundzulage je Euro. Für weitere Eigenbeiträge bis insgesamt 1.800 € gibt es 25 Cent je Euro. Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 € pro Jahr.
30 € monatlich entsprechen 360 € Eigenbeitrag im Jahr. Bei Förderberechtigung ergeben 50 Cent Grundzulage je Euro für diese ersten 360 € insgesamt 180 € Grundzulage im Jahr – rechnerisch 15 € pro Monat.
Die volle Kinderzulage beträgt bis zu 300 € pro Kind und Jahr. Sie setzt die gesetzlichen Voraussetzungen und einen entsprechenden Anspruch voraus.
Die Kinderzulage läuft nicht automatisch über die gesamte Vertragslaufzeit. Im Rechner gibst du deshalb für bis zu sechs Kinder das aktuelle Alter und die voraussichtliche Dauer des Kindergeldanspruchs an. Kindergeld wird in der Regel bis 18 gezahlt; unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Anspruch bis 25 bestehen.
Der Kreis der Förderberechtigten wird erweitert. Neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlichen Förderung profitieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Grundsätzlich wird die Förderung ab 2027 auch für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende geöffnet. Ob du persönlich förderberechtigt bist, muss anhand der gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden.
Ja. Das neue System erlaubt auch Altersvorsorgedepots ohne verpflichtende Kapitalgarantie. Dadurch können geeignete Fonds und ETFs Bestandteil der privaten Altersvorsorge sein.
Eine zukünftige Rendite lässt sich nicht verlässlich vorhersagen. Der Rechner verwendet deshalb ausschließlich Modellannahmen von 5 bis 8 % pro Jahr. Historische Aktienmarktrenditen können höher oder niedriger gewesen sein und sind keine Garantie für die Zukunft.
Ja. Kapitalmarktanlagen können im Wert steigen und fallen. Höhere Renditechancen gehen mit höheren Risiken einher; eine bestimmte Wertentwicklung ist nicht garantiert.
Bestehende Riester-Verträge können weitergeführt und nach dem bisherigen Fördermodell weiter bespart werden. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ab 2027 können keine neuen Verträge nach dem alten Riester-Modell abgeschlossen werden.
Ein freiwilliger Wechsel in die neue Produktwelt ist möglich. Ob er sinnvoll ist, hängt vom bestehenden Vertrag, Kosten, Garantien, Laufzeit und der persönlichen Situation ab.
Wer vor dem 25. Geburtstag einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließt und die Voraussetzungen erfüllt, kann einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 € erhalten.
Geförderte Beiträge können im Rahmen der gesetzlichen Regeln steuerlich berücksichtigt werden; Leistungen in der Auszahlungsphase werden nachgelagert besteuert. Die konkrete steuerliche Wirkung hängt von deiner persönlichen Situation ab und sollte bei Bedarf steuerlich geprüft werden.
Nein. Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Nein. Das Gespräch verpflichtet dich zu nichts. Eine mögliche spätere Beratung oder Umsetzung wird davon getrennt betrachtet.
Wer frühzeitig die bestehende Vorsorge, Fördermöglichkeiten und persönliche Ziele prüft, kann die neuen Angebote ab 2027 besser einordnen und ohne Zeitdruck entscheiden.
Die Angaben zur staatlichen Förderung und zur Einführung ab 2027 orientieren sich an offiziellen Veröffentlichungen. Stand dieser Seite: 18. September 2026.
Die Inhalte dieser Webseite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Anlage-, Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Ob eine Förderberechtigung besteht und welche Förderhöhe im individuellen Fall möglich ist, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und der persönlichen Situation ab. Kapitalmarktanlagen können Wertschwankungen und Verlustrisiken unterliegen. Konkrete Empfehlungen erfolgen erst nach Betrachtung der individuellen Situation und ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen.