für jeden eigenen Euro bis 360 €
Bis zu 360 € Eigenbeitrag im Jahr werden mit 50 Cent Grundzulage je Euro gefördert. Das ergibt maximal 180 € auf dieser Stufe.
Das Altersvorsorgedepot verbindet staatliche Förderung mit langfristigem Kapitalmarkt-Sparen. Hier erfährst du verständlich, wie Förderung, ETFs, Risiken, Kosten und Auszahlung zusammenspielen – und kannst deine eigene Situation direkt modellieren.
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Ab dem 1. Januar 2027 können Anbieter neue zertifizierte Altersvorsorgeprodukte anbieten. Dazu gehört erstmals ein Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie. Innerhalb des gesetzlichen Rahmens kann das Geld kapitalmarktnah, zum Beispiel über geeignete Fonds und ETFs, angelegt werden.
Daneben bleiben auch Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % Kapitalgarantie möglich. Das neue System ersetzt also nicht jede Form von Sicherheit – es erweitert die Auswahl.
Die neue Förderung ist beitragsproportional. Dadurch lässt sich leichter nachvollziehen, wie viel Zulage zu deinem Eigenbeitrag gehört.
Bis zu 360 € Eigenbeitrag im Jahr werden mit 50 Cent Grundzulage je Euro gefördert. Das ergibt maximal 180 € auf dieser Stufe.
Für den Teil von 360,01 € bis 1.800 € Eigenbeitrag gibt es 25 Cent Grundzulage je Euro. Insgesamt sind bis zu 540 € Grundzulage möglich.
Ein zulageberechtigter Elternteil erhält 1 € Kinderzulage je eigenem Euro bis 300 € Eigenbeitrag – maximal 300 € je förderberechtigtem Kind und Jahr.
Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Voraussetzungen erfüllt, kann einmalig 200 € zusätzlich erhalten.
Stelle Eigenbeitrag, Familiensituation, Laufzeit und Modellrendite ein. Der Rechner trennt deine Einzahlungen, die Zulagen im Vertrag, einen grob modellierten möglichen zusätzlichen Steuervorteil und die angenommene Wertentwicklung.
Wichtig: Der Steuerwert ist nur eine vereinfachte Modellierung mit einem von dir gewählten Grenzsteuersatz. Die tatsächliche Günstigerprüfung nimmt das Finanzamt anhand deiner Steuerdaten vor. Der mögliche zusätzliche Steuervorteil fließt nicht automatisch in das Depot.
Bei weniger als 120 € Eigenbeitrag pro Jahr besteht keine Grundzulage. Der Rechner bildet den förderfähigen Eigenbeitrag bis 150 € monatlich (= 1.800 € jährlich) ab.
** Näherung: möglicher Vorteil aus dem Sonderausgabenabzug oberhalb des Zulagenanspruchs. Kein Steuerbescheid und keine Steuerberatung.
Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 € pro Kind und Jahr und setzt den jeweiligen gesetzlichen Anspruch voraus.
Dann kann einmalig ein zusätzlicher Bonus von 200 € hinzukommen. Dieser Bonus wird in der Steuer-Näherung nicht gesondert berücksichtigt.
* Jahreszulagen rechnerisch auf zwölf Monate verteilt.
Die Modellrechnung verbindet Eigenbeitrag und Zulagen mit einer wählbaren durchschnittlichen Wertentwicklung. Sie zeigt keine Prognose, sondern macht sichtbar, wie Laufzeit und Renditeannahme den möglichen Endwert beeinflussen.
bei 45 € rechnerischer monatlicher Einzahlung aus Eigenbeitrag und Zulagen und 5 % angenommener durchschnittlicher Wertentwicklung p. a.
Gleicher Eigenbeitrag und gleiche Renditeannahme – aber drei Jahre weniger Zeit für Einzahlungen und Zinseszins.
Modellrechnung: konstante Wertentwicklung von 5–8 % p. a. mit monatlicher Verzinsung; Kinderzulagen nur für die eingegebene voraussichtliche Anspruchsdauer. Der einmalige Berufseinsteigerbonus wird – falls gewählt – nach dem ersten Beitragsjahr berücksichtigt. Kosten, Steuern, Inflation und mögliche spätere Gesetzesänderungen sind im Depot-Endwert nicht berücksichtigt. Tatsächliche Wertentwicklungen können erheblich abweichen; Verluste sind möglich. Keine Renditeprognose oder Garantie.
Der Vergleich zeigt die Systemunterschiede. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, lässt sich daraus allein noch nicht ableiten.
| Kriterium | Riester-Bestand nach altem Recht | Altersvorsorgedepot ab 2027 |
|---|---|---|
| Förderung | 175 € Grundzulage plus Kinderzulage bei einkommensabhängigem Mindesteigenbeitrag | Beitragsproportional: 50 Cent je Euro bis 360 €, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 €; max. 540 € Grundzulage |
| Kinderzulage | 185 € für vor 2008 geborene bzw. 300 € für ab 2008 geborene Kinder, sofern Voraussetzungen erfüllt | 1 € je eigenem Euro bis 300 €; max. 300 € je förderberechtigtem Kind |
| Anlage | Je nach Vertrag Versicherung, Fondsprodukt oder Banksparplan; 100-%-Beitragserhaltung zum Beginn der Auszahlungsphase | Depot ohne Garantie möglich; daneben neue Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % Garantie |
| Renditechance & Risiko | Garantie begrenzt häufig den frei investierbaren Anteil; Risiko je nach Vertrag | Im Depot höhere Kapitalmarktchancen, dafür keine Garantie und volle Kursschwankungen möglich |
| Flexibilität | Bestandsvertrag bleibt nach alten Regeln weiterführbar | Neue Produktwelt, erleichterter Anbieterwechsel und flexiblere Auszahlungsphase |
| Kosten | Stark vertragsabhängig; bestehende Abschluss-, Verwaltungs- und Fondskosten prüfen | Stark produktabhängig; beim Standarddepot sind die Effektivkosten in der Ansparphase auf 1 % begrenzt |
| Auszahlung | Nach den vertraglichen/alten gesetzlichen Regeln, regelmäßig lebenslange Verrentung mit bis zu 30 % Teilkapital | Wahl zwischen lebenslanger Leibrente und Auszahlungsplan mindestens bis Alter 85; bis zu 30 % Teilkapital möglich |
| Steuern | Förderung in der Ansparphase, nachgelagerte Besteuerung der geförderten Leistungen | Grundprinzip bleibt: Förderung in der Ansparphase, nachgelagerte Besteuerung der geförderten Leistungen |
Bestandsverträge genießen Bestandsschutz. Es gibt deshalb nicht die eine richtige Entscheidung für alle.
Der Vertrag kann mit der bisherigen Riester-Förderung weiterlaufen. Das kann interessant sein, wenn Garantien, Kosten, Restlaufzeit oder die bisherige Förderung gut zu deiner Situation passen.
Prüfe Beitrag, Kosten, Garantien, Anlage und Förderlogik. Bei Bestandsverträgen kann auch ein Wechsel in die neue Förderung durch Erklärung gegenüber dem Anbieter möglich sein.
Ein Wechsel in einen neuen zertifizierten Vertrag ist möglich. Vorher sollten Übertragungskosten, neue Kosten, verlorene Garantievorteile, Anlagehorizont und persönliche Risikobereitschaft gegeneinander gerechnet werden.
Standmitteilung, bisheriges Guthaben, Garantiewerte, Effektivkosten, Restlaufzeit, Förderhistorie, Familien- und Steuersituation sowie dein gewünschtes Chancen-/Sicherheitsprofil.
Kosten beim Anbieterwechsel: Bei einem Wechsel innerhalb der ersten fünf Jahre kann der abgebende Anbieter bis zu 150 € berechnen; danach ist die Übertragung grundsätzlich kostenfrei. Der aufnehmende Anbieter darf für den Wechsel eine Verwaltungspauschale von bis zu 150 € berechnen. Die konkreten Vertragsbedingungen sind zu prüfen.
Eine gute Vorsorgeentscheidung zeigt nicht nur Chancen, sondern auch Grenzen und Bindungen.
Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie kann schwanken. Auch längere Verlustphasen sind möglich. Je kürzer die Restlaufzeit, desto wichtiger wird die Risikosteuerung.
Depot-, Fonds-, Verwaltungs- und gegebenenfalls Vertriebs-/Abschlusskosten reduzieren den Anlageerfolg. Die 1-%-Effektivkostengrenze gilt für das Standarddepot, nicht pauschal für jedes Produkt.
Geförderte Beiträge, Zulagen und darauf beruhende Erträge werden in der Auszahlungsphase grundsätzlich nachgelagert besteuert. Bei ungeförderten Beiträgen gelten differenzierte Regeln.
Die Förderung dient der Altersvorsorge. Eine freie Entnahme während der Ansparphase ist grundsätzlich nicht vorgesehen; eine schädliche Verwendung kann zur Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen führen.
Regulär kann die Auszahlungsphase frühestens mit 65 und spätestens mit 70 beginnen. Ein früherer Beginn ist in gesetzlich geregelten Fällen möglich, etwa wenn bereits eine entsprechende Altersrente gezahlt wird.
Zu Beginn kannst du grundsätzlich zwischen lebenslanger Leibrente und einem Auszahlungsplan wählen, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Bis zu 30 % Teilkapital können förderunschädlich ausgezahlt werden.
Lange Laufzeit und möglicher 200-€-Bonus vor dem 25. Geburtstag können einen frühen Start besonders interessant machen.
Förderung, Sonderausgabenabzug und bestehende betriebliche oder private Vorsorge sollten gemeinsam betrachtet werden.
Bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind können die Förderung deutlich erhöhen – solange die Anspruchsvoraussetzungen bestehen.
Ab 2027 wird der Kreis erweitert. Förderberechtigt können insbesondere Selbständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen – darunter die Steuererklärung – erfüllt sind.
Hier lohnt ein Vergleich besonders: weiterführen, Förderung umstellen oder Kapital übertragen – aber erst nach einem Blick auf Garantien und Kosten.

Für mich gehört finanzielle Gesundheit zu einem selbstbestimmten Leben. Deshalb möchte ich dir nicht einfach ein Produkt erklären, sondern zuerst verstehen, was du erreichen willst, welche Vorsorge bereits vorhanden ist und wie viel Sicherheit oder Kapitalmarktrisiko zu dir passt.
Konkrete Empfehlungen oder Vermittlungen erfolgen erst nach Betrachtung deiner persönlichen Situation und ausschließlich im jeweils gesetzlich zulässigen Beratungs- und Vermittlungsrahmen.
Du schilderst deine aktuelle Situation und deine wichtigsten Fragen. Wir sortieren, welche Themen zuerst geprüft werden sollten und ob eine vertiefte Betrachtung für dich sinnvoll ist.
Für das erste Gespräch brauchst du keine sensiblen Finanzunterlagen über das Formular zu senden.
Die wichtigsten Fragen zu Start, Förderung, Riester, Steuern, Risiko und Auszahlung.
Ja. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 29. Mai 2026 verkündet. Die wesentlichen neuen Produkt- und Förderregelungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Anbieter können die neuen Altersvorsorgeprodukte ab dem 1. Januar 2027 anbieten.
Für Eigenbeiträge bis 360 € pro Jahr gibt es 50 Cent Grundzulage je Euro. Für weitere Eigenbeiträge bis insgesamt 1.800 € gibt es 25 Cent je Euro. Die maximale Grundzulage beträgt 540 € jährlich.
30 € monatlich entsprechen 360 € im Jahr. Bei unmittelbarer Förderberechtigung ergeben 50 Cent Grundzulage je Euro auf diesen Betrag 180 € pro Jahr – rechnerisch 15 € pro Monat.
Ein zulageberechtigter Elternteil erhält pro Kind 1 € Kinderzulage je eigenem Euro bis 300 € Eigenbeitrag. Damit sind maximal 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr möglich, solange die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Für die Grundzulage müssen unmittelbar Förderberechtigte mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr in den eigenen Altersvorsorgevertrag einzahlen.
Ja. In einen Altersvorsorgevertrag können jährlich bis zu 6.840 € eingezahlt werden. Die beitragsproportionale Zulagenförderung ist jedoch auf maximal 1.800 € Eigenbeitrag begrenzt.
Eigenbeiträge bis 1.800 € zuzüglich Zulagenanspruch können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft mit der Günstigerprüfung, ob daraus ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil oberhalb der Zulagen entsteht. Die konkrete Höhe hängt von deiner persönlichen Steuerlage ab.
Der Kreis wird erweitert. Neben den bisherigen unmittelbar Berechtigten können insbesondere auch selbständig Erwerbstätige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen unmittelbar förderberechtigt sein, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ja. Das Gesetz ermöglicht Altersvorsorgedepots ohne Garantie, in denen im gesetzlichen Rahmen geeignete Investmentfonds eingesetzt werden können. Welche ETFs oder Fonds ein konkreter Anbieter zulässt, hängt vom zertifizierten Produkt ab.
Beim Altersvorsorgedepot ohne Garantie nein. Daneben können ab 2027 Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % Garantie angeboten werden. Höhere Renditechancen gehen beim garantiefreien Depot mit höheren Schwankungs- und Verlustrisiken einher.
Er genießt Bestandsschutz und kann grundsätzlich mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung.
Ja, ein freiwilliger Wechsel in die neue Förderung oder in ein neues zertifiziertes Produkt kann möglich sein. Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt unter anderem von Garantien, Kosten, Restlaufzeit und persönlicher Situation ab.
Die reguläre Auszahlungsphase beginnt grundsätzlich frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Zu Beginn sind bis zu 30 % Teilkapital möglich; der übrige geförderte Teil kann als lebenslange Leibrente oder über einen Auszahlungsplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr ausgezahlt werden.
Soweit Beiträge, Zulagen und Erträge in der Ansparphase steuerlich gefördert wurden, werden die daraus resultierenden Leistungen in der Auszahlungsphase grundsätzlich nachgelagert besteuert. Für ungeförderte Beiträge gelten differenzierte steuerliche Regeln.
Das erste Orientierungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Es verpflichtet dich zu keinem Abschluss.
Die Königswege-Seite diente bei der Benutzerführung und Themenstruktur als Orientierung. Förderwerte und gesetzliche Aussagen wurden für diese Überarbeitung mit offiziellen Quellen abgeglichen.
Die Inhalte dieser Webseite dienen der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Anlage-, Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Der Rechner verwendet vereinfachte Modellannahmen. Förderberechtigung, Zulagen, steuerliche Auswirkungen, Produktkosten und Eignung müssen im Einzelfall geprüft werden. Kapitalmarktanlagen können Wertschwankungen und Verlustrisiken unterliegen. Konkrete Empfehlungen oder Vermittlungen erfolgen erst nach Betrachtung der persönlichen Situation und ausschließlich im jeweils geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Rahmen.
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue zertifizierte Form der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Es kann ohne Beitragsgarantie kapitalmarktnah investieren; daneben bleiben Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Garantie möglich.
Bei unmittelbarer Förderberechtigung gibt es 50 Cent Grundzulage je Euro Eigenbeitrag bis 360 Euro im Jahr und 25 Cent je Euro für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro. Maximal sind 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich.
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können grundsätzlich mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Ein Wechsel in die neue Förderung oder in ein neues Produkt kann freiwillig geprüft werden.